
Foto: Flickr- Markheybo
Es ist eine ziemlich schräge Debatte, die da gerade im EU-Parlament läuft. Aber sie offenbart die rechtlichen Grauzonen, in denen Streetart-Fotografie sich europaweit bewegt. Kurz gesagt:
Wenn auf einem Foto ein Stück Streetart erscheint – Zählen dann eher die Rechte des Fotografen (“Panoramafreiheit”) oder die des Streetart-Künstlers (“Urheberrecht”)?
Das Ganze ist zwar noch ziemlich abstrakt. In einem ganz konkreten Fall hat es aber schon Konsequenzen gehabt: Das Buch “Brand Wand” von Harf Zimmermann musste teilweise neu gedruckt werden.
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